Haarscharf ins eigene Business: Dein Weg zur erfolgreichen Selbstständigkeit als Friseur/in

Der Gedanke, sich als Friseur/in selbstständig zu machen, ist nicht nur aufregend, sondern auch ein mutiger Schritt in Richtung Unabhängigkeit und Erfolg. Wenn du derzeit in einem Salon angestellt bist und den Traum hegst, dein eigenes Haarimperium zu schaffen, dann bist du hier genau richtig. In diesem Blogbeitrag werden wir gemeinsam den aufregenden Weg zur Selbstständigkeit als Friseur/in erkunden. Von den ersten Überlegungen bis zur Eröffnung deines eigenen Salons – wir begleiten dich durch die Voraussetzungen und Schritte, die du beachten solltest.

Voraussetzungen, bevor du dein Friseur-Gewerbe beantragst

 Um in Österreich ein Gewerbe zu eröffnen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Du musst über 18 Jahre alt sein.

  • Du musst eigenberechtigt handeln dürfen.

  • Du musst EU-Bürger/in sein. (Oder Staatsbürger/in aus einem Land aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und Staatsbürger/in aus anderen Ländern brauchen eine Aufenthaltsberechtigung, die eine Gewerbetätigkeit erlaubt)

  • Es darf keine Ausschluss-Gründe geben. (Darauf gehen wir unten noch näher ein)

 Ein Friseur-Gewerbe fällt jedoch in die Kategorie „Reglementiertes Gewerbe“. Das bedeutet für dich, dass du zusätzlich zu den oben genannten Voraussetzungen noch eine fachliche Qualifikation bzw. Befähigungsnachweis erbringen musst. Durch die folgenden Belege ist deine fachliche Qualifikation erfüllt:

  • Zeugnis über deine erfolgreich abgelegte Meisterprüfung

ODER

  • Zeugnis über deine ununterbrochene, mindestens sechsjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständige/r oder Betriebsleiter/in

ODER

  • Zeugnisse über

a.   deine erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Friseur und Perückenmacher (Stylist) UND

b.  eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständige/r oder Betriebsleiter/in

ODER

  • Zeugnisse über

a.   deinen erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen staatlich oder von einer zuständigen Berufs- oder Handelsinstitution als vollwertig anerkannten Ausbildung, durch die schwerpunktmäßig die für das Handwerk spezifischen Qualifikationen vermittelt werden, UND

b.  eine nachfolgende ununterbrochene, mindestens vierjährige einschlägige Tätigkeit als Selbständige/r oder Betriebsleiter/in ODER

  • Zeugnisse über

a.   eine ununterbrochene, mindestens dreijährige einschlägige Tätigkeit als Selbständige/r und

b.  eine mindestens fünfjährige einschlägige Tätigkeit als Unselbständige/r.

Diese besonderen Bedingungen musst du schon bei der Gewerbe-Anmeldung erfüllen. Die Entscheidung, ob du die notwendigen Voraussetzungen erfüllst, liegt ausschließlich bei der Gewerbebehörde. Und wenn du keinen Befähigungsnachweis nach den oben angeführten Punkten erbringen kannst, gibt es die Möglichkeit der sogenannten „Feststellung der individuellen Befähigung“. Mehr darüber erfährst du hier.

Bestimmte Gründe führen dazu, dass man von der Ausübung eines Gewerbes ausgeschlossen wird. Hier erfährst du, was zu einem Ausschluss führen kann. Unter bestimmten Voraussetzungen kann jedoch die Gewerbebehörde entscheiden, dass die Ausschlussgründe für die Gewerbeberechtigung nicht zählen. Das wird als „Nachsicht“ von Ausschlussgründen bezeichnet. Dafür musst du einen Antrag stellen – spätestens gemeinsam mit der Gewerbeanmeldung.

So meldest du dein Friseur-Gewerbe in wenigen Schritten an!

Die Anmeldung deines Unternehmens kann persönlich, schriftlich oder auch elektronisch erfolgen. Du kannst ganz einfach online deine Gewerbeanmeldung machen.

Für die Anmeldung deines Einzelunternehmens solltest du die folgenden Unterlagen vorbereiten:

  • Geburtsurkunde

  • Staatsbürgerschaftsnachweis (und zusätzlich eine Aufenthaltsberechtigung bei Drittstaatsangehörigen)

  • Meldebestätigung/-zettel

  • Erklärung betreffend der Gewerbeausschlussgründe

  • Bei einer Namensänderung: Heiratsurkunde oder Bescheid über die Namensänderung

  • Bei Wohnsitz im Ausland oder weniger als fünf Jahre eines Wohnsitzes in Österreich: Strafregisterbescheinigung des Heimatstaates

  • Befähigungsnachweis oder Bescheid über die Feststellung der individuellen Befähigung

Nach der Antragstellung muss die zuständige Behörde deinen Antrag erstmal innerhalb von 3 Monaten überprüfen. Je nach Firmenstandort ist dafür entweder die Bezirkshauptmannschaft oder der Magistrat zuständig. Unter diesem Link kannst du herausfinden, welche Behörde für dich zuständig ist.

Wenn dein Antrag durchgeht, erhältst du von der Behörde einen Feststellungsbescheid.

Deine Gewerbeausübung als Friseur/in ist auch erst dann möglich, wenn der Feststellungsbescheid rechtskräftig ist.

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